Viele Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer kennen ihre Fläche nur aus Dokumenten, nicht aus eigener Anschauung – besonders bei geerbten oder weit entfernten Flächen.
Die wichtigsten Angaben finden Sie im Grundbuchauszug oder in Erbschaftsunterlagen: Gemarkung (der historische Flurname), Flur (eine Nummer innerhalb der Gemarkung) und Flurstück (die konkrete Parzelle). Zusammen ergeben diese drei Angaben eine eindeutige Adresse für Ihr Grundstück.
Online-Kataster von NRW: Der Geobasis-Dienst des Landes NRW (Geoportal.NRW bzw. TIM-online) erlaubt es, Flurstücke anhand dieser Angaben oder per Adresssuche auf einer Karte anzuzeigen – kostenlos und ohne Registrierung für die Basisansicht.
Wenn Unterlagen fehlen: Das zuständige Katasteramt (in NRW meist beim Kreis oder der kreisfreien Stadt angesiedelt) kann gegen eine Gebühr einen aktuellen Auszug erstellen.
Vor Ort orientieren: Waldgrenzen sind in der Praxis oft durch Grenzsteine, Grenzgräben oder auffällige Baumartenwechsel markiert – bei Unsicherheit hilft ein Vermessungsbüro oder der zuständige Revierförster weiter, der die Fläche in der Regel kennt.
Sobald Sie Lage und Größe kennen, können Sie über ForestDirectory gezielt Anfragen stellen – etwa für eine erste Einschätzung durch einen Förster in Ihrer Region.