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Was tun, wenn ich Wald geerbt habe?

Die wichtigsten ersten Schritte, wenn Sie unerwartet zum Waldbesitzer geworden sind.

Ein geerbtes Waldstück wirft für die meisten neuen Eigentümerinnen und Eigentümer zunächst mehr Fragen als Antworten auf. Die gute Nachricht: Sie müssen nicht sofort alles wissen oder alles selbst entscheiden.

1. Verschaffen Sie sich einen Überblick. Klären Sie zunächst, wo genau Ihre Fläche liegt (Gemarkung, Flur, Flurstück – diese Angaben stehen im Grundbuchauszug oder Erbschein), wie groß sie ist und ob es einen bestehenden Bewirtschaftungsvertrag oder eine Forstbetriebsgemeinschaft gibt, der die Fläche angehört.

2. Nehmen Sie Kontakt zur zuständigen Forstbehörde auf. In Nordrhein-Westfalen berät Wald und Holz NRW private Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer – der Landesbetrieb betreut nach eigenen Angaben rund 150.000 private Waldeigentümer im Land und ist in 15 Regionalforstämter sowie das Nationalparkforstamt Eifel gegliedert. Das zuständige Revier lässt sich über die Website von Wald und Holz NRW ermitteln.

3. Prüfen Sie, ob akuter Handlungsbedarf besteht. Nach Stürmen, bei Borkenkäferbefall oder wenn Bäume nahe an Wegen und Straßen stehen, können gesetzliche Pflichten bestehen (siehe unsere Artikel zu Borkenkäfer und Verkehrssicherungspflicht). Ein erster Vor-Ort-Termin mit einem Förster oder Forstbetrieb schafft schnell Klarheit.

4. Denken Sie nicht in "alles selbst machen" oder "alles verkaufen". Zwischen Eigenbewirtschaftung und Verkauf gibt es viele Zwischenwege: Betreuungsverträge, Mitgliedschaft in einer Forstbetriebsgemeinschaft oder die schrittweise Übergabe einzelner Aufgaben an Fachbetriebe.

ForestDirectory hilft Ihnen, für jede dieser Aufgaben – von der ersten Einschätzung bis zur laufenden Betreuung – passende regionale Ansprechpartner zu finden.

Quelle: Wald und Holz NRW, „Waldbesitz“ (wald-und-holz.nrw.de/forstwirtschaft/waldbesitz) · Stand: 17.9.2026
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