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Was tun bei Borkenkäfer?

Erkennen, melden, handeln – und warum Sie als Waldbesitzer gesetzlich in der Pflicht stehen.

Borkenkäfer – vor allem der Buchdrucker an Fichte – zählen seit Jahren zu den größten Schadursachen in deutschen Wäldern. Nach den Landeswaldgesetzen sind Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer verpflichtet, aktiv gegen einen Befall vorzugehen, um eine Ausbreitung zu verhindern.

Befall erkennen: Typische Anzeichen sind braunes Bohrmehl an der Stammbasis, in Spinnweben oder auf Brombeerblättern unter dem Baum, Harztröpfchen an der Rinde sowie abfallende grüne Nadeln. Besonders gefährdet sind Fichtenbestände ab etwa 50 Jahren und Flächen, die bereits in den Vorjahren Käferholz aufwiesen.

Was das Gesetz verlangt: Befallene Stämme müssen gefällt und "entrindet" bzw. unschädlich gemacht werden – etwa durch Abtransport aus dem Wald oder zugelassene Insektizidbehandlung, solange sich die Käfer noch im "weißen" Entwicklungsstadium befinden. Kommt ein Waldbesitzer dieser Pflicht nicht nach, kann die Forstbehörde eine Forstaufsichtsverfügung erlassen (in NRW auf Grundlage von § 68 Landesforstgesetz), die notfalls im Wege der Ersatzvornahme oder mit Zwangsgeld durchgesetzt wird.

Regelmäßig kontrollieren: Gefährdete Bestände sollten in den Sommermonaten regelmäßig auf frischen Befall untersucht werden – je früher befallene Bäume entfernt werden, desto geringer die Ausbreitung auf Nachbarbäume und -flächen.

Sie müssen das nicht allein bewältigen: Wenn Sie die notwendigen Arbeiten nicht selbst durchführen können, vermittelt die zuständige Forstbehörde häufig Kontakt zu Lohnunternehmen – und auch über ForestDirectory finden Sie spezialisierte Fachbetriebe für Käferholz-Soforthilfe in Ihrer Region.

Quelle: Landesforstgesetz NRW / Landeswaldgesetze der Länder; siehe u. a. wald-und-holz.nrw.de/forstwirtschaft/borkenkaefer. · Stand: 17.9.2026
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