
Verkehrssicherung
Entlang öffentlicher Wege und Straßen tragen Waldbesitzer eine besondere Verantwortung.
Die Rechtsprechung unterscheidet zwischen waldtypischen und atypischen Gefahren – entlang öffentlicher Wege und Straßen liegt die Verkehrssicherungspflicht jedoch regelmäßig beim angrenzenden Waldbesitzer. Bäume im Fallbereich sollten mindestens jährlich und zusätzlich nach Stürmen kontrolliert werden.
Fachbetriebe auf ForestDirectory übernehmen die fachgerechte Kontrolle und Dokumentation.